Die Großrazzien der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungsgegner vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm waren rechtswidrig. Die obersten Ankläger der deutschen Justiz seien gar nicht zuständig gewesen, urteilte der Bundesgerichtshof. Fahrzeuge der Polizei stehen am 9. Mai 2007 vor dem linken Szene-Treff „Rote Flora“ im Hamburger Schanzenviertel Die militanten G8-Gegner hätten sich nicht zu einer terroristischen Vereinigung zusammengeschlossen. [...]



